Zweck des Vereins ist die Ausbildung auf dem Gebiet der Sprengtechnik nach dem Sprengstoffgesetz entsprechend der §§ 32 bis 37 der 1. SprengV unter Beachtung der „Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz“ in der jeweils gültigen Fassung.
Ein weiterer Zweck des Vereins ist die Weiterbildung seiner Mitglieder durch fachliche Beratung und Information über sprengtechnische Neuerungen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
► Durchführung von Sprengkursen ,
►Förderung und Verbreitung von Erkenntnissen auf den Gebieten der Sprengtechnik, des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung, der Sicherheitstechnik und des Umweltschutzes auf nationaler und internationaler Ebene,
► ehrenamtliche Teilnahme qualifizierter Mitglieder des Vereins als Referenten bei derartigen Schulungsveranstaltungen des eigenen Vereins oder anderer Organisationen,
► ehrenamtliche Beratung und Zusammenarbeit mit anderen Verbänden im Rahmen des Vereinszwecks.