Ein herzliches Dankeschön an unser Mitglied Wolfgang Hentschel, der wieder mal Bewiesen hat was Handwerk für herrliche Sachen hervorbringen kann.
Ankündigung Bauwerkslehrgang
Der Sprengverein in Bayern e.V. führt im IV. Quartal dieses Jahres einen zweiteiligen „Sonderlehrgang Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen“ durch.
Teil 1
Theoretischer Teil, Montag 10:00 Uhr bis Fr 11:30 Uhr mit Prüfung – Teil 1 Theorie, Zeitraum und Ort folgt (Raum Ingolstadt)
Teil 2
Praktischer Teil, 1 Tag in München je nach Sprengobjekt mit Prüfung – Teil 2 Praktisch, Zeitraum und genauer Ort folgt (München)
Lehrgangsvoraussetzungen
a) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
einem Grundlehrgang „Allgemeine Sprengarbeiten“ innerhalb der letzten fünf Jahre vor Lehrgangsbeginn
oder einem Grundlehrgang „Allgemeine Sprengarbeiten“
sowie einem Grund-, Sonder- oder Wiederholungslehrgang für Sprengarbeiten innerhalb der letzten fünf Jahre vor Lehrgangsbeginn
und
b) Nachweise über die Mitwirkung an der Vorbereitung und der Durchführung von mindestens
- 16 Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Materialien
oder
- acht Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Materialien über einen Zeitraum von mindestens einem bis höchstens 24 Monaten.
Die Teilnahme an den in Buchstabe b genannten Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen muss im Rahmen einer mindestens sechsmonatigen Tätigkeit als Hilfskraft bei Sprengarbeiten
und
innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein.
Der Nachweis zu Buchstabe a ist durch Vorlage eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG mit Fachkundeeintrag, jeweils für Allgemeine Sprengarbeiten
oder
des Fachkundezeugnisses bzw. der Teilnahmebescheinigung für einen der in Buchstabe a genannten Lehrgänge zu erbringen.
Sollte noch jemand Bedarf an Sprengungen zur Erreichung der Zulassungsvoraussetzungen haben, der Sprengverein e.V. kann weitervermitteln/Kontakt herstellen.